- Bei Reisen innerhalb der EU benötigen Sie darüberhinaus keine weitere Dokumente für Ihr Tier (Ausnahme ist England, Irland und Schweden).
- Vorraussetzung für die Ausstellung des EU-Heimtierpasses ist eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage, höchstens jedoch ein Jahr zurückliegt.
- Das Tier muss eindeutig durch einen Microchip oder eine gut lesbare Tättowierung gekennzeichnet sein.
Der EU-Heimtierpass kann in unserer Tierarztpraxis ausgestellt werden. Hier können Sie Ihr Tier dann kennzeichnen und gegen Tollwut impfen lassen – beides ist für Reisen in der Europäischen Union erforderlich. |
|
Wichtiger Hinweis:Tierhalter, die ohne den neuen EU-Pass auf Reisen gehen, erwartet evtl. eine böse Überraschung an der Grenze: Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin zur Quarantäne des Tieres reichen können und mit erheblichen Kosten verbunden sind. |
|
Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel benötigen diesen Pass nicht! |
|
|
|